Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 30.05.2000

Rechtsprechung
   BGH, 28.09.2000 - VII ZR 42/98   

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https://dejure.org/2000,1506
BGH, 28.09.2000 - VII ZR 42/98 (https://dejure.org/2000,1506)
BGH, Entscheidung vom 28.09.2000 - VII ZR 42/98 (https://dejure.org/2000,1506)
BGH, Entscheidung vom 28. September 2000 - VII ZR 42/98 (https://dejure.org/2000,1506)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Leistungsverweigerung - Schlußrechnung - Vorlagepflicht - Bauvorhaben - Werkvertrag

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Leistungsverweigerung, Schlußrechnung nach - des Auftraggebers; Schlußrechnung, - gemäß VOB/B nach Leistungsverweigerung

  • Judicialis

    VOB/B § 8 Nr. 6; ; VOB/B § 14

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOB/B § 8 Nr. 6 § 14
    Prüfbare Schlußrechnung gemäß § 14 VOB/B

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Prüfbare Schlußrechnung entsprechend § 8 Nr. 6 VOB/B bei grundloser Leistungsverweigerung durch Auftraggeber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Endgültige Arbeitseinstellung: Wie wird abgerechnet? (IBR 2000, 591)

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 3716
  • MDR 2000, 1429
  • NZBau 2001, 19
  • WM 2001, 368
  • BB 2000, 2331
  • DB 2001, 197 (Ls.)
  • BauR 2001, 106
  • ZfBR 2001, 33
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.02.1999 - VII ZR 399/97

    Abweisung der Klage wegen fehlender Prüffähigkeit der Schlußrechnung; Abrechnung

    Auszug aus BGH, 28.09.2000 - VII ZR 42/98
    Im Falle einer nicht prüfbaren Abrechnung kann die Klage nur als zur Zeit unbegründet abgewiesen werden; eine endgültige Klageabweisung wegen fehlender Substantiierung des Vergütungsanspruchs kommt nicht in Betracht (BGH, Urteil vom 11. Februar 1999 - VII ZR 399/97 = BauR 1999, 635, 636 = ZfBR 1999, 196).
  • BGH, 15.05.1990 - X ZR 128/88

    Rechtsfolgen der Nichterfüllung von Mitwirkungspflichten durch den Besteller

    Auszug aus BGH, 28.09.2000 - VII ZR 42/98
    In einem solchen Fall kann der Unternehmer ohne Abnahme unmittelbar Zahlung der Vergütung abzüglich der ersparten Aufwendungen und des anderweitigen Erwerbs verlangen (BGH, Urteil vom 15. Mai 1990 - X ZR 128/88 = NJW 1990, 3008, 3009 = ZfBR 1990, 228).
  • OLG Jena, 19.09.2007 - 7 U 35/07

    Vergütung für auftraglos erbrachte Leistungen

    Das kann z. B. dann der Fall sein, wenn bei Vereinbarung der VOB/B, wie im vorliegenden Fall, es einer prüfbaren Schlussrechnung gemäß § 14 VOB/B mangelt, die Voraussetzung der Fälligkeit eines Anspruchs ist (BGH, BauR 2001, 106; BGH, BauR 2001, 124, 125).
  • BGH, 19.04.2005 - X ZR 191/02

    Anforderungen an die Prüffähigkeit der Schlußrechnung

    Dabei hätte auf der Grundlage der vom Berufungsgericht verneinten Fälligkeit die Klage nur als derzeit unbegründet abgewiesen werden dürfen (BGHZ 140, 365, 368; BGH, Urt. v. 11.2.1999 - VII ZR 399/97, BauR 1999, 635, 636 = ZfBR 1999, 196; Urt. v. 28.9.2000 - VII ZR 42/98, BGHR VOB/B § 8 Nr. 6 Rechnung 2).
  • OLG Hamm, 22.01.2008 - 24 U 46/07

    Folgen einer nicht prüfbaren Schlussrechnung - Hinweispflichten des Gerichts -

    Eine Klage muss nach der gefestigten obergerichtlichen Rechtsprechung (BGH BauR 2001, 106 = MDR 2000, 1429 = ZfBR 2000, 33; NZBau 2001, 19; BauR 2000, 1191 = ZfBR 2000, 471; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 12. Aufl., Rdnr 1395) "als zurzeit unbegründet" abgewiesen werden, wenn eine Schlussrechnung nicht prüfbar ist mit der Folge, dass die Rechtskraft der Entscheidung einer erneuten Klageerhebung unter Vorlage einer prüfbaren Schlussrechnung nicht entgegen steht.
  • OLG Frankfurt, 16.07.2002 - 5 U 250/01

    Beschränkte Rechtskraftwirkung einer einstweiligen Verfügung

    Im Falle einer nicht prüfbaren Abrechnung kann die Klage nur als zur Zeit unbegründet abgewiesen werden; eine endgültige Klageabweisung wegen fehlender Substanziierung des Vergütungsanspruchs kommt in diesem Falle nicht in Betracht (BGH NJW 2000, 3716).
  • AG Kiel, 11.10.2002 - 113 C 142/02

    Qualifizierung der Aufnahme von Kündigungsfristen in die allgemeinen

    Teilweise wird zur Begründung auch aufgeführt, eine an § 565 BGB a.F. orientierte Formularklausel verstoße nunmehr gegen § 9 AGBGB, weil die kurze Kündigungsfrist für den Mieter nach neuem Recht nicht abdingbar ist (Bösche WM 2001, 368; Eisenschmid WM 2001, 220).
  • LG Düsseldorf, 31.03.2008 - 9 O 370/07

    Geltendmachung von Mängelansprüchen trotz Kündigung des Werkvertrags und

    Auch in diesem Fall muss der Auftragnehmer jedoch entsprechend § 8 Nr. 6 VOB/B eine prüfbare Schlussrechnung gem. § 14 VOB/B vorlegen, die Voraussetzung der Fälligkeit seines Anspruchs ist (BGH NJW 2000, 3716).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 30.05.2000 - 9 U 130/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4806
OLG Köln, 30.05.2000 - 9 U 130/99 (https://dejure.org/2000,4806)
OLG Köln, Entscheidung vom 30.05.2000 - 9 U 130/99 (https://dejure.org/2000,4806)
OLG Köln, Entscheidung vom 30. Mai 2000 - 9 U 130/99 (https://dejure.org/2000,4806)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    VVG § 76; ; VVG § 152; ; VVG § 61; ; AKB § 10 Nr. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AKB § 10 Abs. 1; VVG § 152
    Versicherungsschutz des VN trotz eines vom Fahrer ohne Wissen des VN mit einem Dritten verabredeten Unfalls

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1476
  • MDR 2000, 1429
  • VersR 2000, 1140
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.12.1970 - VI ZR 97/69

    Verkehrssicherungspflicht des Halters eines Kraftfahrzeugs bei Abstellen auf

    Auszug aus OLG Köln, 30.05.2000 - 9 U 130/99
    Ein Verschulden ihres Bruders, des Zeugen M.T., ist der Klägerin im Rahmen der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung nicht zuzurechnen (vgl. BGH VersR 1971, 239, 241; OLG Hamm r+s 1995, 41, zweiter Leitsatz; OLG Schleswig r+s 1995, 84, 86 m.w.Nachw.).

    Jeder Versicherte hat für sich einen selbständigen vertraglichen Anspruch, im Schadenfall von den gegen ihn persönlich erhobenen Haftpflichtansprüchen freigestellt zu werden (vgl. BGH VersR 1971, 239, 241).

  • OLG Hamm, 26.10.1994 - 20 U 48/94

    Versicherungsnehmer; Nutzung; Dienstfahrzeug; Risikoverwalter; Fehlverhalten;

    Auszug aus OLG Köln, 30.05.2000 - 9 U 130/99
    Ein Verschulden ihres Bruders, des Zeugen M.T., ist der Klägerin im Rahmen der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung nicht zuzurechnen (vgl. BGH VersR 1971, 239, 241; OLG Hamm r+s 1995, 41, zweiter Leitsatz; OLG Schleswig r+s 1995, 84, 86 m.w.Nachw.).

    Im Rahmen der Kaskoversicherung ist das Verhalten des Zeugen T. der Klägerin zuzurechnen, denn er ist als ihr Repräsentant anzusehen (vgl. hierzu z.B. OLG Hamm r+s 1995, 41f.).

  • OLG Schleswig, 15.11.1994 - 9 U 85/93

    Haftungsverteilung bei einem fingierten Unfall

    Auszug aus OLG Köln, 30.05.2000 - 9 U 130/99
    Ein Verschulden ihres Bruders, des Zeugen M.T., ist der Klägerin im Rahmen der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung nicht zuzurechnen (vgl. BGH VersR 1971, 239, 241; OLG Hamm r+s 1995, 41, zweiter Leitsatz; OLG Schleswig r+s 1995, 84, 86 m.w.Nachw.).
  • BGH, 13.02.2024 - 4 StR 293/23

    Vorsätzliches Herbeiführen eines Versicherungsfalls

    Ob die Zurechnungsfrage anders zu beantworten wäre, wenn der mitversicherte Fahrer zugleich die Stellung eines Repräsentanten hätte (vgl. für die Kfz-Haftpflichtversicherung verneinend OLG Nürnberg, Urteil vom 14. September 2000 - 8 U 1855/00, NJW-RR 2001, 100, 101; OLG Köln, Urteil vom 30. Mai 2000 - 9 U 130/99; MüKo-VVG/Maier, 2. Aufl., Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung Rn. 66; Rixecker in Langheid/Rixecker, VVG, 7. Aufl., § 28 Rn. 48; wohl auch BGH, Urteil vom 20. Mai 1969 - IV ZR 616/68, NJW 1969, 1387), kann offenbleiben, weil das Landgericht wie bereits ausgeführt eine Repräsentantenstellung des Angeklagten oder eines anderen Fahrers des Lkw nicht festgestellt hat.
  • OLG Köln, 27.09.2016 - 9 U 26/16

    Umfang der Leistungspflicht einer Betriebshaftpflichtversicherung bei noch nicht

    In der Haftpflichtversicherung kann der Versicherungsnehmer grundsätzlich nur auf Feststellung klagen, dass der Versicherer wegen einer im Einzelnen genau zu bezeichnenden Haftpflichtforderung Versicherungsschutz zu gewähren habe (Prölls/Martin/Lücke, a.a.O. § 100 VVG Rn. 19; BGH VersR 1984, 252, BGH VersR 1981, 173; OLG Köln VersR 2000, 1140), außer wenn der Anspruch sich in einen Zahlungsanspruch umgewandelt hat (Prölls/Martin/Lücke, a.a.O. § 100 VVG Rn. 9).
  • OLG Nürnberg, 14.09.2000 - 8 U 1855/00

    Kfz-Versicherung - Repräsentantenstellung des Fahrers bei einem Unfall

    Daraus folgt, daß ein ohne wissen des Versicherungsnehmers von dem Fahrer seines Fahrzeugs vorsätzlich herbeigeführter Unfall den Versicherungsschutz des Versicherungsnehmers unberührt läßt, auch wenn es sich bei dem Fahrer um seinen Repräsentanten handelt (vgl. OLG Köln, r+s 2000, 316; Stiefel/Hoffmann, 17. Aufl., RdNr. 50 zu § 6 VVG).
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